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Offener Brief an Innensenator Geisel - gegen die Verfahrenspraxis der Berliner Ausländerbehörde

Den folgenden offenen Brief an den Berliner Innensenator Geisel haben wir - Attac Berlin - auf dem letzten Plenum am 16. Oktober 2018 unterzeichnet.  

Bis April 2018 waren syrische Geflüchtete aus Gründen der Unzumutbarkeit noch davon ausgenommen, die Botschaft ihres Heimatlandes aufsuchen zu müssen. Ihnen stellte die Berliner Ausländerbehörde in der Regel einen Passersatz aus. Seit Mai 2018 wird in Berlin bei SyrerInnen mit subsidiärem Schutzstatus pauschal eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung vorausgesetzt, so dass sie in jedem Einzelfall nachweisen müssen, dass eine Vorsprache bei der syrischen Botschaft für sie unzumutbar ist. Diese Änderung in der Verfahrenspraxis halten wir für falsch. Ganz unabhängig vom Aufenthaltstitel halten wir eine Vorsprache bei der syrischen Botschaft vor allem für Menschen, die vor dem syrischen Regime geflüchtet sind, grundsätzlich für unzumutbar.

Der offene Brief enthält eine ausführliche Begründung für die Forderung die bis April 2018 bestehende Verfahrenspraxis wieder in Kraft zu setzen, nach der auch Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus einen Reisepass für Ausländer als Passersatz erhalten.